WICHTIG ! - Übernahmegarantie
Leider sind die EU-Bürokraten wieder einmal deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Mit den neuen Gesetzen, die auch die Gewährleistung von Gebrauchtwaren regeln und eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren
festschreiben, die per Vereinbarung lediglich auf 1 Jahr begrenzt werden kann, ist es für Gewerbetreibende nicht mehr lukrativ preiswerte Gebrauchtwaren zu veräußern, da der Veräußerungsgewinn in keinem vernünftigen
Verhältnis mehr zu dem Gewährleistungsrisiko steht.
Diese Gesetzeslage, die bereits auf dem Gebrauchtwagenmarkt dazu führte, daß man bei einem Händler kein preiswertes Auto mehr bekommen kann, da für den Händler das Risiko der Gewährleistung eines Gebrauchtwagens viel zu groß
ist, wird über kurz oder lang auch Auswirkungen auf den gesamten Gebrauchtwarenmarkt haben.
Der einzige Ausweg aus dieser Misere liegt darin, daß sämtliche Gebrauchtware grundsätzlich als defekt unter Ausschluß sämtlicher Gewährleistung verkauft wird.
Leider muß ich mich auch dieser Gepflogenheit anschliessen, um unnötige Risiken von mir abzuwenden, deshalb gilt:
Sämtliche auf dieser Seite angebotenen Waren sind gebraucht und werden als defekt bzw. Bastlerware verkauft. Für den Fall, daß diese Verfahrensweise rechtlich unhaltbar sein sollte,
wird vorsorglich eine Kürzung der Gewährleistungspflicht auf 1 Jahr erklärt.
Weil unter solchen Bedingungen natürlich kaum noch einer Lust hat, Gebrauchtwaren zu kaufen, gewähre ich auf alle, bei mir gekauften Waren, eine einwöchige Übernahmegarantie
(bis auf Artikel, bei denen diese Übernahmegarantie ausdrücklich ausgeschlossen wurde), d.h. sollte die Ware nicht der Beschreibung entsprechen, so wird (nach meiner Wahl) entweder der Kaufpreis rückerstattet oder gegen einen identischen Artikel ausgetauscht.
T’schuldigung, aber es geht leider nicht anders.
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